|
Unser Pflegedienst ist Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen und rechnet nach festgelegten Gebührensätzen ab. Pflegekassen: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ermittelt den Pflegebedarf, und legt die Pflegestufe fest. Es stehen somit folgende Beträge für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Verfügung:
Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich bleibt unberührt 1918 EUR/Monat. Wir sind Ihnen gerne bei der Antragsstellung für die Pflegeversicherung behilflich. Krankenkassen: Die Behandlungspflege wird bedarfsgemäß geleistet. Grundlage ist eine Verordnung des Hausarztes. Privatleistungen: In den meisten Fällen ist die Regelversorgung ausreichend. Wünschen Sie jedoch weitergehende Pflege und Betreuung, wie mehrstündige Pflege oder Nachtdienste, entstehen Mehrkosten, die nicht vollständig von Kranken- und Pflegekassen getragen werden. Pflegekosten
können auch vom Sozialamt, Versorgungsamt und von der Beihilfe bezuschußt
bzw. übernommen werden.
|
|||||||||||||